Verkehrsrecht
Sie waren in einen Autounfall verwickelt? Sie haben einen Bußgeldbescheid erhalten oder Ihnen droht ein Fahrverbot?
In verkehrsrechtlichen Angelegenheiten vertreten wir Sie gerne. Hierbei machen wir für Sie beispielsweise Schadensersatzforderungen geltend oder helfen Ihnen sich gegen zu Unrecht ergangene Bußgeldbescheide zu wehren.
Sie profitieren hierbei von unserer langjährigen Erfahrung auf dem Gebiet des Verkehrsrecht und der Spezialisierung des RA Reiner Kitzenmaier, Fachanwalt für Verkehrsrecht.
Zum Bereich des Verkehrsrecht zählen unter anderem:
- Schadensregulierung nach einem Unfall
Haben Sie bei einem Verkehrsunfall einen Schaden (beispielsweise an Ihrem Auto) erlitten, so kann für Sie von der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners und dem Unfallgegner persönlich verlangt werden, dass Ihnen dieser Schaden ersetzt wird.
- Schmerzensgeld nach Versetzungen
Sollten Sie bei einem Verkehrsunfall Verletzungen, Schmerzen oder sonstige immaterielle Unannehmlichkeiten erlitten haben, so kann Ihnen ein Entschädigungsanspruch in Form von Schmerzensgeld zustehen.
- Haushaltsführungsschaden
Sollten Sie aufgrund von erlittenen Verletzungen vorübergehend, teilweise oder gar nicht mehr in der Lage sein, Ihren Haushalt zu erledigen, so können wir für Sie Schadensersatzanspruch in Form eines Haushaltsführungsschadens geltend machen.
- Geschwindigkeitsüberschreitungen
Viele Radarmessungen, insbesondere mit mobilen Geräten, sind fehlerhaft. Ein entsprechender Bußgeldbescheid kann in solchen Fällen von uns angefochten werden.
- Fahrverbot und Entzug der Fahrerlaubnis
Die Anordnung eines Fahrverbots oder gar eines Führerscheinentzugs kann für Sie häufig erfolgreich angefochten werden. Droht durch das Fahrverbot beispielsweise der Verlust des Arbeitsplatzes, wird vor Gericht regelmäßig gegen eine Verdopplung des Bußgeldes von der Verhängung eines Fahrverbotes abgesehen.
- Anordnung einer MPU Medizinisch-Psychologische Untersuchung
- Punkte beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg
- Bußgeldbescheide jeglicher Art
- Trunkenheitsfahrt, Fahrerflucht und andere Straßenverkehrsdelikte nach StGB