Sozialrecht
Viele Bereiche treffen im Sozialrecht zusammen. Bereiche, die mit sozialem Recht zu tun haben. Das Sozialrecht steht als Rechtsgebiet nicht alleine.
Forderungen können an Behörden aber auch an Versicherungen oder Arbeitgeber gehen. Hier treten aus anderen Rechtsgebieten wie Arbeitsrecht, Erbrecht, Steuerrecht oder Familienrecht mit Unterhaltsrecht Vernetzungen in vielfältiger Weise auf. Kündigungsschutzklagen oder Verhandlungen über Abfindungen wirken sich auf das Arbeitslosengeld und gegebenenfalls auf Rentenzahlungen aus.
Da das Sozialrecht einem ständigen Wandel unterworfen ist, haben Rechtsanwälte in Deutschland seit 1989 die Gelegenheit Fachanwalt für Sozialrecht zu werden. Damit gehört die Fachanwaltschaft Sozialrecht zu den ältesten fünf Fachanwaltschaften im Bundesgebiet. In unserer Kanzlei darf Rechtsanwalt Martin Zoppik den Titel Fachanwalt für Sozialrecht führen und bildet sich im Rechtsgebiet Sozialrecht ständig weiter.
In folgenden Bereichen werden Sie von Fachanwalt für Sozialrecht Martin Zoppik bereichsübergreifend beraten und vertreten.
Beratung über angemessene Rechtsmittel
Prüfung der Leistungsansprüche (Tatbestandsvoraussetzungen)
Prüfung Verfahrensabläufe (Anhörungen, pflichtgemäßes Ermessen)
Klärung von Eintritt eines Versicherungsfalls oder eines Versorgungsfalls
Prüfung der Zulässigkeit von Pfändungen oder Rückerstattungen
Bewertung von Ansprüchen gegen Krankenhäuser, Ärzte, Pflegeeinrichtungen
Prüfung auf Anspruch der Erteilung eines Arbeitszeugnisses
Weitere Bereiche im Sozialrecht
Arbeitsförderung, Ausbildungsförderung (BAföG)
Arbeitslosengeld (I und II)
Arbeitsunfall und Berufskrankheit
Elterngeld
Hartz IV
Kindergeld
Krankenversicherung (Krankenbehandlung und Krankengeld)
Pflegeversicherung (Eingruppierung in Pflegestufen)
Rehabilitation
Rentenversicherung (Altersrente und Erwerbsminderungsrente)
Schwerbehindertenrecht
Sozialhilfe
Unfallversicherung
Verwaltungsverfahren