Familienrecht
Das Tätigkeitsfeld Familienrecht stellt einen wesentlichen Schwerpunkt der Kanzlei dar.
Wir beraten und vertreten Mandanten umfassend in allen Angelegenheiten des Familienrechts, sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich. Ziel unserer Tätigkeit ist es, rechtlich fundierte und zugleich sachgerechte Lösungen für häufig persönlich und wirtschaftlich bedeutsame Konfliktsituationen zu entwickeln.
Unsere Beratung und Vertretung umfasst insbesondere Trennung und Scheidung, die Regelung von Unterhaltsansprüchen, den Zugewinnausgleich sowie Fragen des Sorge- und Umgangsrechts. Darüber hinaus unterstützen wir unsere Mandanten bei der Gestaltung und Prüfung von Eheverträgen und Scheidungsfolgenvereinbarungen sowie bei vermögensrechtlichen Auseinandersetzungen.
In familienrechtlichen Verfahren vertreten wir die Interessen unserer Mandanten mit der gebotenen Sensibilität und Nachdrücklichkeit vor den Familiengerichten und begleiten sie verlässlich durch sämtliche Verfahrensstadien.